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Arbeitszeitkonten
Die flexible Festlegung der Arbeitszeiten und der bedarfsgerechte Einsatz von Mitarbeitenden nehmen im modernen Berufsleben stark zu. Dies gilt nicht nur für Aushilfen, deren Einsatz je nach Bedarf des Arbeitgebers gestaltet werden soll, sondern auch für Vollzeitbeschäftigte, bei denen die Arbeitsleistung saisonal oder auftragsbedingt schwankt.
Die einzige Möglichkeit, flexiblen Personaleinsatz rechtssicher im Arbeitsverhältnis abzubilden, ist die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten. Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns müssen insbesondere im Niedriglohnbereich Arbeitszeitkonten geführt werden, wenn die Arbeitsleistung nicht statisch erfolgen soll. Anderenfalls drohen massive Bußgelder. Besonderheiten gelten zudem für Minijobs. Die Kenntnis und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben können erhebliche Nachzahlungen in der Sozialversicherungsprüfung vermeiden.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung von Arbeitszeitkonten und die Realisierung eines flexiblen Arbeitseinsatzes für Mitarbeiter umfassend dargestellt. Ergänzend erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen des Flexi-II-Gesetzes im Hinblick auf Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten. In praktischen Anwendungsfällen wird die Umsetzung in der betrieblichen Praxis aufgezeigt.
Themenübersicht
- Allgemeine Rahmenbedingungen für Arbeitszeitkonten
- Vereinbarung von Abrufarbeit und gesetzliche Stundenfiktion
- Besondere Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der Geringfügigkeitsrichtlinien
- Sozialversicherungsrechtliche Sonderregelungen, insbesondere Flexi-II-Gesetz
- Umsetzungsbeispiele für die Praxis
Terminübersicht
Teilnehmergebühr
150,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- Mitglied im StBV Sachsen & nichtberufsang. Mitarbeiter
225,00 € (zzgl. 19% MwSt.)
- für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV Sachsen sind